Italien wird zumeist mit Urlaub und Dolce Vita in Zusammenhang gebracht. Deshalb möchten sich viele Liebhaber dieses südeuropäischen Landes gerne ein Haus in Italien kaufen. Wenn Sie sich zu solch einem Schritt entscheiden, können Sie jederzeit dorthin reisen, ohne sich zuvor um eine Unterkunft zu bemühen. Doch geht es alles so einfach oder gibt es rechtliche Dinge zu beachten? Nachfolgend erfahren Sie, welche Vorteile Sie genießen können, aber auch, was Sie unbedingt beachten sollten, damit Ihnen kein Ärger droht.
Haus kaufen im Ausland – das sollten Sie beachten
Die wichtigste Frage lautet, ob sich ein deutscher Staatsbürger einfach so ein Ferienhaus in Italien kaufen kann. Die Antwort lautet, dass es grundsätzlich kein Problem gibt, weil sowie Deutschland als auch Italien Mitglieder der EU sind. Jeder EU-Bürger kann in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Immobilien erwerben. Dazu sind eigentlich nur zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Zum anderen muss eine italienische Steuernummer beantragt werden. Diese ist auch dann erforderlich, wenn der Wohnsitz nicht dauerhaft in das schöne Land am Mittelmeer verlegt wird.
Die Steuernummer kann sowohl bei der dortigen Finanzbehörde als auch bei italienischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden. Der gesamte Vorgang ist schnell und recht unbürokratisch erledigt. Es geht nur darum, dass Sie von den italienischen Behörden identifiziert werden können. Genauso wie Sie es aus Deutschland kennen, gibt es in Italien ebenfalls eine Steueridentifikationsnummer.
Für den Erwerb einer Immobilie fällt eine Grunderwerbsteuer an
Wenn Sie sich ein Ferienhaus in Italien kaufen, fällt dafür auch eine Grunderwerbsteuer an. Die Höhe dieser einmalig zu bezahlenden Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die jeweilige Region, die Größe der Immobilie sowie der Zustand. Für normale Gebäude beträgt die Grunderwerbsteuer in Italien 10 Prozent des Wertes. Für luxuriöse Gebäude oder Herrenhäuser kann diese Steuer auch 20 Prozent des Wertes betragen. Es lohnt sich daher, dass Sie sich vor der Kaufentscheidung darüber informieren. Oftmals ist es nicht ganz klar, was als normal oder was als besonderer Luxus angesehen wird.
Eine Wohnsteuer gibt es ebenfalls
Bei der Wohnsteuer handelt es sich um die Steuer, die in Deutschland als Grundsteuer bezeichnet wird. Im Allgemeinen liegt sie in Italien bei 7,6 Prozent des Katasterwertes. Der Katasterwert sollte jedoch nicht mit dem Immobilienwert verwechselt werden. In Deutschland würde man den Katasterwert eher als Einheitswert bezeichnen. Die Wohnsteuer ist daher nicht sehr hoch. Sie muss jährlich bezahlt werden. In einigen Gemeinden gibt es dabei aber auch noch gewisse Spielräume. Das ist meistens in solchen Regionen der Fall, in denen der Verkauf von Immobilien unbedingt gewünscht wird, damit die Ortschaften nicht völlig aussterben.
Den Immobilienkauf in Italien über einen Notar abwickeln
Der Immobilienkauf ist in Italien etwas anders geregelt als in Deutschland. In der Regel schließt der Kaufinteressent mit dem Verkäufer einen Vorvertrag ab. Darin bestätigt der Verkäufer, dass es sich um die besagte Immobilie handelt und dass es darauf weder Kredite noch andere Belastungen gibt. Der Interessent muss dem Verkäufer dann schon eine Anzahlung von etwa 20 Prozent der vereinbarten Summe geben.
Sollte der Interessent dann doch von seiner Kaufabsicht zurücktreten, behält der Verkäufer das bereits angezahlte Geld als Vertragsstrafe ein. Entscheidet sich der Verkäufer dann doch noch, dass er die Immobilie lieber behalten oder an einen anderen Interessenten verkaufen möchte, bekommt der potenzielle Käufer nicht nur die Anzahlung zurück. Der Verkäufer muss den gleichen Teil zusätzlich bezahlen, weil er in diesem Fall den Vertrag nicht eingehalten hat.
Um einen solchen Vorvertrag abzuschließen, ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Der Verkäufer und der Interessent können sich selbst auf die Klauseln im Vertrag verständigen. Trotzdem wird dringend empfohlen, auch den Vorvertrag von einem Notar begutachten zu lassen. Dafür fallen zwar zusätzliche Kosten an, aber wer kennt sich mit allen Tücken des italienischen Immobilienrechts aus? Wenn Sie den Vorvertrag von einem Notar überprüfen und beglaubigen lassen, sind Sie aus rechtlicher Sicht auf der sicheren Seite.
Sind Immobilien in Italien sehr teuer?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer ein wenig darauf an, wo Sie sich ein Ferienhaus in Italien kaufen möchten. In den Metropolen Rom, Mailand oder Venedig fallen zumeist sehr hohe Preise an. Möchten Sie lieber etwas abgelegen und ländlich wohnen, können Sie mitunter schon sehr günstige Immobilien bekommen. Es gibt in Italien einige Dörfer, in denen Sie eine Immobilie für einen symbolischen Euro kaufen können. Das klingt zunächst sehr verlockend, aber derartige Angebote können auch ein paar Haken haben.
Oftmals handelt es sich um sehr verfallene Gebäude, die aufwendig saniert werden müssen. Zudem kann es eine Auflage geben, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegen müssen. Falls die Immobilie in Italien nur Ihre zweite Heimat werden soll, kommen solche Schnäppchen nicht infrage. Es gibt jedoch interessante Möglichkeiten, wie Sie sogar an hochwertige Immobilien in Italien kommen, ohne dafür ein Vermögen bezahlen zu müssen.
Vielleicht haben Sie die Gelegenheit, ein schönes Ferienhaus in Italien aus einer Zwangsversteigerung zu bekommen. Firmen wie ein Inkassobüro aus Hannover, München oder anderen Städten nutzen oftmals Zwangsversteigerungen, um Forderungen eintreiben zu können. Für Sie als potenzieller Käufer ergibt sich daraus die Chance, eine traumhafte Immobilie zu einem sehr geringen Kaufpreis zu erwerben.
Nutzung der Immobilie
Ihnen stehen für die erworbene Immobilie in Italien in der Regel verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können dort regelmäßig Ihren Urlaub verbringen. Für viele Menschen kann das Haus in Italien auch sehr schnell zu einer zweiten Heimat werden, weil sie von dem besonderen Lebensgefühl in dem südeuropäischen Land begeistert sind. Dort geht alles etwas ungezwungener und lockerer zu als in Deutschland.
Dolce Vita ist in Italien sehr wichtig. Diese Mentalität hat eine große Ansteckungskraft. Ob Sie hin und wieder eine Reise nach Italien planen oder dort auch eine längere Zeit verbringen möchten, bleibt dann Ihnen überlassen. Es kann allerdings vorkommen, dass ein Ferienhaus in Italien nicht für die dauerhafte Nutzung zulässig ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor dem Kaufabschluss bei den örtlichen Behörden informieren.
Vermietung bei Abwesenheit
Falls Sie sich nicht gerade selbst in Ihrem italienischen Domizil aufhalten, können Sie es auch vermieten. In dem Fall müssten Sie die Mieteinnahmen in Italien versteuern. Vorteilhaft ist es jedoch, dass es ein Abkommen zwischen Italien und Deutschland gibt. Sollten Sie die Mieteinnahmen direkt in Italien versteuern, brauchen Sie es nicht nochmals in Deutschland zu machen. Aufgrund dieses Abkommens werden viele steuerlichen Probleme von vornherein ausgeschlossen.
Mit den Mieteinnahmen können Sie unter anderem die laufenden Kosten für Ihr Haus in Italien begleichen. Je nach Auslastung können Sie eventuell davon profitieren, dass Ihnen die Immobilie in Ihrem Lieblingsort kaum noch Unkosten bereitet. Das ist ein enormer Vorteil.
Fazit
Falls Sie sich ein Ferienhaus in Italien kaufen möchten, stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Sowohl in den beliebten Urlaubsregionen als auch ein wenig abgelegen finden Sie eine große Auswahl an unterschiedlichen Angeboten. Die Preisspanne ist sehr groß. Sie müssen sich nur an die dortigen gesetzlichen Regelungen zu halten. Dann können Sie von einer zweiten Heimat in einer schönen Region profitieren, in der andere Menschen gerne ihren Urlaub verbringen.